Wohnungseigentumsgesetz (WEG)

Das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) ist ein Bundesgesetz, das bundesweit (auch für Eigentumswohnungen in Hamburg) gültig ist und regelt das Verhältnis von Wohnungseigentümern untereinander sowie das Verhältnis der Wohnungseigentümer zur Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums. Im Folgenden finden Sie eine Liste der wichtigsten Regelungen des Wohnungseigentumsgesetzes:

 

  • Gemeinschaftseigentum: Das WEG definiert das Gemeinschaftseigentum als das Eigentum an Teilen des Gebäudes oder des Grundstücks, die von mehreren Wohnungseigentümern gemeinsam genutzt werden. Hierzu zählen zum Beispiel das Dach, die Fassade, das Treppenhaus, der Keller oder der Garten.
  • Sondereigentum: Das WEG regelt auch das Sondereigentum, das sich auf die individuelle Wohnung bezieht und von einem Wohnungseigentümer allein genutzt werden kann.
  • Eigentümerversammlung: Das WEG schreibt vor, dass mindestens einmal im Jahr eine Eigentümerversammlung stattfinden muss. Hier werden unter anderem Entscheidungen zu gemeinschaftlichen Angelegenheiten, wie z.B. die Wahl des Verwalters, getroffen.
  • Verwalter: Die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums kann durch einen Verwalter oder durch die Wohnungseigentümer selbst erfolgen. Der Verwalter ist verpflichtet, über alle Angelegenheiten der Gemeinschaft wahrheitsgemäß Auskunft zu geben.
  • Instandhaltung und Instandsetzung: Das WEG regelt die Verpflichtungen der Wohnungseigentümer in Bezug auf die Instandhaltung und Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums.
Jugendstil Eigentumswohnungen Hamburg
  • Verwaltungsbeirat: Die Eigentümer können einen Verwaltungsbeirat bestellen, der den Verwalter berät und überwacht.
  • Hausgeld / Wohngeld: Das WEG sieht vor, dass jeder Wohnungseigentümer einen Anteil an den gemeinschaftlichen Kosten tragen muss, die für die Verwaltung und Instandhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums entstehen.
  • Beschlussfassung: Das WEG regelt die Beschlussfassung in der Eigentümerversammlung und sieht vor, dass Beschlüsse nur mit einer bestimmten Mehrheit der Stimmen gefasst werden können.
  • Teilungserklärung: In der Teilungserklärung sind die Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer festgelegt. Sie wird vom Bauträger (Neubauwohnungen) Verkäufer („Altbauwohnungen“ / u.a. nach der Aufteilung nach dem Wohnungseigentumsgesetz WEG) erstellt und beim Grundbuchamt eingetragen.
  • Sondereigentumsverwaltung: Das WEG erlaubt es den Wohnungseigentümern, die Verwaltung ihres Sondereigentums einem Dritten zu übertragen.

Bitte beachten Sie, dass dies nur eine grobe Übersicht über die wichtigsten Regelungen des Wohnungseigentumsgesetzes darstellt und dass es weitere Details und Ausnahmeregelungen gibt, die in bestimmten Fällen gelten können.

Telefon-WEG

Sie möchten eine Eigentumswohnung in Hamburg und Umgebung kaufen?

Wenn Sie eine Wohnung in Hamburg und Umgebung kaufen möchten und vielleicht schon eine gefunden haben, die in Frage kommen könnte, begleiten wir Sie gerne zur Besichtigung.