Auflassungsvormerkung bei Immobilienkauf in Hamburg

Nach der Beurkundung des Kaufvertrags gibt es noch eine Reihe von Schritten, die im Rahmen eines Immobilienkaufs in Hamburg durchgeführt werden müssen:

  • Zahlung der Kaufpreisrate: Oftmals wird im Kaufvertrag vereinbart, dass der Käufer eine bestimmte Rate des Kaufpreises direkt nach der Beurkundung des Kaufvertrags zahlen muss.
  • Eintragung der Auflassungsvormerkung: Der Notar beantragt die Eintragung der Auflassungsvormerkung im Grundbuch beim Grundbuchamt in Hamburg. Damit wird der Käufer als künftiger Eigentümer der Immobilie im Grundbuch vermerkt:

 

//  Die Auflassungsvormerkung ist eine Eintragung im Grundbuch, die den Käufer einer Immobilie in Hamburg vor ungewollten Veränderungen an der Eigentümerschaft schützt. Sie wird im Rahmen des Immobilienkaufs vom Notar beantragt und vom Grundbuchamt eingetragen.

 

Konkret bedeutet dies, dass der Käufer durch die Eintragung der Auflassungsvormerkung im Grundbuch als künftiger Eigentümer der Immobilie vermerkt wird. Bis zur endgültigen Übertragung des Eigentums an den Käufer bleibt jedoch der bisherige Eigentümer im Grundbuch eingetragen. Somit wird verhindert, dass der Verkäufer die Immobilie in der Zwischenzeit anderweitig veräußert oder belastet.

 

Die Auflassungsvormerkung gilt als eine Art Sicherheit für den Käufer, da er durch diese Eintragung vor unerwarteten Veränderungen im Grundbuch geschützt wird. Das bedeutet jedoch auch, dass der Käufer für die Eintragung der Auflassungsvormerkung eine Gebühr zahlen muss, die je nach Kaufpreis der Immobilie unterschiedlich hoch ausfallen kann.

 

Die Eintragung der Auflassungsvormerkung erfolgt im Rahmen des Immobilienkaufvertrags und ist somit ein wichtiger Bestandteil der Abwicklung des Kaufvertrags.

Klavier im Wohnzimmer
  • Übergabe der Immobilie (Einfamilienhaus, Doppelhaushälfte, Reihenhaus oder Eigentumswohnung) in Hamburg: Wenn im Kaufvertrag vereinbart wurde, dass die Immobilie zum Zeitpunkt der Beurkundung noch vom Verkäufer genutzt wird, muss sie jetzt an den Käufer übergeben werden.
  • Zahlung des Kaufpreises: Der Rest des Kaufpreises muss in der Regel innerhalb einer bestimmten Frist nach der Beurkundung des Kaufvertrags gezahlt werden. Hierfür wird oft ein Treuhänder eingesetzt, der den Kaufpreis sicher aufbewahrt und erst bei Erfüllung bestimmter Bedingungen an den Verkäufer auszahlt.
  • Ummeldung der Versorgungsverträge: Der Käufer muss die Versorgungsverträge wie Strom, Wasser und Gas auf seinen Namen ummelden und gegebenenfalls neue Verträge abschließen.
  • Beantragung von Genehmigungen: Wenn der Käufer Umbau- oder Sanierungsmaßnahmen plant, müssen gegebenenfalls Genehmigungen bei der Stadt Hamburg beantragt werden.
  • Abschluss von Versicherungen: Der Käufer sollte sich um den Abschluss von Gebäude- und Hausratversicherungen kümmern, um gegen mögliche Schäden abgesichert zu sein.

 

Diese Schritte sollten in der Regel innerhalb einer bestimmten Frist nach der Beurkundung des Kaufvertrags durchgeführt werden, um den Kauf einer Immobilie in Hamburg sicher abzuwickeln.

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