Bei jedem Hauskauf und Wohnungskauf sowie beim Grundstückskauf in Hamburg und somit auch beim Wechsel des Eigentümers entstehen Kosten für den Notar und für den Grundbucheintrag, da die neuen Eigentümer ins Grundbuch eingetragen werden müssen. Ein Notar ist dafür zwingend notwendig, um den Notarvertrag / den Kaufvertrag beim Haus und Wohnung kaufen zu beurkunden und dafür fallen dann die sogenannten Notarkosten an. Um diese zusätzlichen Ausgaben kommt man leider nicht herum. Man ist gesetzlich dazu verpflichtet, diese Kosten an den Notar zu zahlen.
Im Normalfall gilt, dass für Notarkosten und die Gebühren für den Eintrag ins Grundbuch noch einmal ca. 1,5 % des Kaufpreises entstehen, die der Käufer zu zahlen hat. Es kann auch vorkommen, dass noch alte Grundschulden im Grundbuch gelöscht werden müssen oder der Notar muss zusätzliche Genehmigungen einholen. Es kann auch notwendig werden, dass ein Notaranderkonto eingerichtet werden muss, über das die Zahlung des Kaufpreises abgewickelt werden muss. Dieser Mehraufwand kann dann die Kosten für den Notar erhöhen.
Sie haben eigentlich keine Möglichkeit beim Notar zu sparen, da die Notargebühren nach der Gebührenordnung festgelegt sind und auch danach abgerechnet werden müssen. Aber Sie sollten beispielsweise versuchen, dass Sie die Beurkundung des Kaufvertrages mit dem Eintrag der Grundschuld ins Grundbuch in einem Termin erledigen, dann müssen Sie nicht jeden Vorgang gesondert bezahlen.
Tipp: Der Käufer hat das Recht für die Beurkundung den Notar/ das Notariat in Hamburg zu wählen, da er auch die Kosten dafür übernehmen muss.
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