Notar Hamburg - Notariat für Abwicklung des Kaufvertrages / Beurkundung

Notariat Hamburg - Der Notar spielt eine wichtige Rolle beim Immobilienkauf in Hamburg und hat eine Vielzahl von Aufgaben zu erfüllen, um sicherzustellen, dass der Kauf reibungslos und rechtssicher abgewickelt wird. Hier sind einige seiner wichtigsten Aufgaben:

  • Beurkundung des Kaufvertrags: Der Notar ist dafür verantwortlich, den Kaufvertrag zu beurkunden. Dabei prüft er, ob alle erforderlichen Angaben und Vereinbarungen im Vertrag enthalten sind, und sorgt dafür, dass der Vertrag den gesetzlichen Anforderungen entspricht.
  • Aufklärung über Rechte und Pflichten: Der Notar klärt die Vertragsparteien über ihre Rechte und Pflichten auf, die sich aus dem Kaufvertrag ergeben. Er erläutert insbesondere die Regelungen zur Übertragung des Eigentums und zur Zahlung des Kaufpreises.
  • Prüfung des Grundbuches: Der Notar prüft das Grundbuch und stellt sicher, dass der Verkäufer als Eigentümer der Immobilie eingetragen ist und keine Belastungen wie Hypotheken oder Grundschulden auf der Immobilie lasten.
  • Erstellung des Kaufvertrags: Der Notar erstellt den Kaufvertrag und sorgt dafür, dass dieser von beiden Parteien unterschrieben wird.
  • Eintragung ins Grundbuch: Der Notar ist auch dafür verantwortlich, den Kaufvertrag ins Grundbuch eintragen zu lassen. Er überprüft die Eintragungen im Grundbuch und stellt sicher, dass alle erforderlichen Eintragungen vorgenommen werden.
  • Überwachung der Zahlung des Kaufpreises: Der Notar überwacht die Zahlung des Kaufpreises und sorgt dafür, dass dieser korrekt abgewickelt wird.

Durch diese Aufgaben stellt der Hamburger Notar sicher, dass der Kaufvertrag rechtssicher abgeschlossen wird und dass der Eigentumswechsel ordnungsgemäß und ohne Probleme vollzogen wird. Er ist eine neutrale Instanz, die die Interessen beider Parteien berücksichtigt und für eine reibungslose Abwicklung des Kaufs sorgt.

Immobilienkauf Wohnzimmer

Notarkosten und die Gebühren für den Grundbucheintrag in Hamburg

Im Normalfall gilt, dass für Notarkosten und die Gebühren für den Eintrag ins Grundbuch noch einmal ca. 1,5 % des Kaufpreises entstehen, die der Käufer zu zahlen hat. Es kann auch vorkommen, dass noch alte Grundschulden im Grundbuch gelöscht werden müssen oder der Notar muss zusätzliche Genehmigungen einholen. Es kann auch notwendig werden, dass ein Notaranderkonto eingerichtet werden muss, über das die Zahlung des Kaufpreises abgewickelt werden muss. Das Beurkundungsgesetz (BeurkG, § 54a Absatz 2) schreibt aber vor, das ein Notar ein Anderkonto nur noch einrichten darf, wenn ein „berechtigtes Sicherungsinteresse“ gegeben ist. Bei einem ganz normalen Immobilienkauf wird kein Notaranderkonto notwendig.

 

Sie haben eigentlich keine Möglichkeit beim Notar in Hamburg zu sparen, da die Notargebühren nach der Gebührenordnung festgelegt sind und auch danach abgerechnet werden müssen. Aber Sie sollten beispielsweise versuchen, dass Sie die Beurkundung des Kaufvertrages mit dem Eintrag der Grundschuld ins Grundbuch in einem Termin erledigen, dann müssen Sie nicht jeden Vorgang gesondert bezahlen.

 

Tipp: Der Käufer hat das Recht für die Beurkundung den Notar / das Notariat in Hamburg frei zu wählen, da er auch die Kosten dafür übernehmen muss.

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