Energieausweis - Pflicht bei Immobilienkauf in Hamburg

In Hamburg, wie auch im Rest Deutschlands, gibt es zwei Arten von Energieausweisen für Immobilien, den Verbrauchsausweis und den Bedarfsausweis. Welcher Energieausweis für eine Immobilie benötigt wird, hängt von verschiedenen Faktoren ab:

  • Baujahr der Immobilie: Für Immobilien (u.a. Einfamilienhaus, Doppelhaushälfte, Reihenhaus und Eigentumswohnung in Hamburg), die vor dem 1. November 1977 errichtet wurden, ist in der Regel ein Bedarfsausweis erforderlich. Für neuere Immobilien kann auch ein Verbrauchsausweis ausreichend sein.
  • Art der Immobilie: Für Gebäude mit mehr als vier Wohnungen in Hamburg ist grundsätzlich ein Bedarfsausweis erforderlich. Bei Ein- und Zweifamilienhäusern sowie kleineren Wohngebäuden mit bis zu vier Wohnungen kann auch ein Verbrauchsausweis ausreichend sein.
  • Art des Eigentümers: Wenn der Eigentümer die Immobilie selbst bewohnt, ist ein Verbrauchsausweis ausreichend. Bei Vermietung oder Verkauf in Hamburg ist ein Bedarfsausweis erforderlich.
  • Nutzungsart: Für Nichtwohngebäude wie Bürogebäude, Geschäftshäuser oder Lagerhallen wird in der Regel ein Bedarfsausweis benötigt.

Muster Energieausweis

Der Verbrauchsausweis gibt Auskunft über den tatsächlichen Energieverbrauch der Immobilie in den letzten drei Jahren, während der Bedarfsausweis den theoretischen Energiebedarf auf Basis von Bauplänen und anderen Daten ermittelt. Beide Ausweise enthalten Informationen zum energetischen Zustand der Immobilie in Hamburg sowie Empfehlungen zur energetischen Sanierung.

 

Es gibt jedoch auch Ausnahmen, bei denen kein Energieausweis benötigt wird, wie zum Beispiel für denkmalgeschützte Gebäude, Baudenkmäler oder Gebäude, die nur temporär genutzt werden. Außerdem sind bestimmte kleine und einfache Gebäude von der Ausweispflicht ausgenommen. Es empfiehlt sich, im Zweifel bei der zuständigen Behörde oder einem Energieberater nachzufragen, ob ein Energieausweis benötigt wird.

Telefon-Energieausweis

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