Grunderwerbsteuer Hamburg 2024 - Immobilien & Grundstücke kaufen

In Hamburg wird die Grunderwerbsteuer fällig, wenn Sie eine Immobilie oder ein Grundstück kaufen. Die Grunderwerbsteuer ist eine einmalige Steuer, die beim Kauf einer Immobilie oder eines Grundstücks anfällt und vom Käufer zu zahlen ist. In Hamburg beträgt die Grunderwerbsteuer derzeit 5,5% des Kaufpreises.

 

Die Höhe der Grunderwerbsteuer ist Sache der Bundesländer. Es ergeben sich daraus unterschiedliche Prozentsätze, die bei einem Hauskauf, Wohnungskauf oder einem Grundstückskauf auf dem Kaufpreis als Steuer an das Finanzamt Hamburg fällig werden.

 

Nachfolgend haben wir die Prozentsätze für ganz Deutschland aufgelistet:

 

Grunderwerbsteuer in Hamburg 2024 (ab 01.01.2023 Erhöhung auf 5,5 %)

Baden-Württemberg 5 %

Bayern 3,5 %

Berlin 6 %

Bremen 5 %

Brandenburg 6,5 %

Hessen 6 %

Mecklenburg-Vorpommern 6 %

Niedersachsen 5 %

Nordrhein-Westfalen 6,5 %

Rheinland-Pfalz 5 %

Saarland 6,5 %

Sachsen 3,5 %

Sachsen-Anhalt 5 %

Schleswig-Holstein 6,5 %

Thüringen 6,5 %

 

 

In folgenden Fällen sind bei einem Immobilienkauf keine Steuern zu entrichten: 

  • Erbschaft
  • Schenkung
  • Zwischen Personen, die direkt miteinander verwandt sind, also zwischen Eltern und ihren Kindern oder bei einem Ehepaar, unter Geschwistern wieder nicht.

 

Die Grunderwerbsteuer muss in der Regel innerhalb von vier Wochen nach dem Kauf der Immobilie oder des Grundstücks an das Finanzamt Hamburg gezahlt werden. Es ist wichtig, die Fristen einzuhalten, da bei einer verspäteten Zahlung Verzugszinsen und möglicherweise weitere Sanktionen anfallen können.

 

Es ist ratsam, bei der Planung des Immobilienkaufs oder Grundstückskaufs in Hamburg die Grunderwerbsteuer mit einzubeziehen, um sicherzustellen, dass Sie genügend finanzielle Mittel für den Kauf und die zusätzlichen Kosten wie die Grunderwerbsteuer zur Verfügung haben.

 

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